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   BSG, 05.10.1999 - B 6 KA 24/98 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5654
BSG, 05.10.1999 - B 6 KA 24/98 R (https://dejure.org/1999,5654)
BSG, Entscheidung vom 05.10.1999 - B 6 KA 24/98 R (https://dejure.org/1999,5654)
BSG, Entscheidung vom 05. Oktober 1999 - B 6 KA 24/98 R (https://dejure.org/1999,5654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Kostentragung in einem Rechtsstreit - Vermeidung einer Belastung der Krankenkassen mit Kosten für Einrichtungen der Forschung und Lehre an den Hochschulen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertfestsetzung bei Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 41/97 R

    Poliklinik - zahnärztliche Notfallbehandlung - Notfallambulanz - Reduzierung des

    Auszug aus BSG, 05.10.1999 - B 6 KA 24/98 R
    Bei der Kostenentscheidung ist vor allem die bisherige Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen, dh welcher der Beteiligten ohne das zur Erledigung führende Ereignis (hier: das Senatsurteil vom 13. Mai 1998, SozR 3-2500 § 120 Nr. 8) voraussichtlich obsiegt hätte bzw unterlegen wäre.

    Der Senat hat im Urteil vom 13. Mai 1998 (SozR 3-2500 § 120 Nr. 8 S 43 ff) den Sinn und Zweck der Regelung des § 120 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch derart beschrieben, daß die Krankenkassen nicht mit den von den Bundesländern zu tragenden Kosten für Einrichtungen der Forschung und Lehre an den Hochschulen belastet werden sollen.

  • BSG, 25.11.1992 - 1 RR 1/91

    Gegenstandswert - Betriebskrankenkasse - Beiladung - Genehmigung - Errichtung -

    Auszug aus BSG, 05.10.1999 - B 6 KA 24/98 R
    Entsprechend § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG ist für die Festsetzung des Gegenstandswertes die sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebende Bedeutung der Sache maßgebend, dh in der Regel sein wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen (vgl BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2 S 2 f; SozR 3-1930 § 8 Nr. 1 S 2 und Nr. 2 S 8).
  • BSG, 14.11.1977 - 6 BKa 7/76

    Kassenarztrecht - Gebühren der Rechtsanwälte - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 05.10.1999 - B 6 KA 24/98 R
    Entsprechend § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG ist für die Festsetzung des Gegenstandswertes die sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebende Bedeutung der Sache maßgebend, dh in der Regel sein wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen (vgl BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2 S 2 f; SozR 3-1930 § 8 Nr. 1 S 2 und Nr. 2 S 8).
  • BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters im

    Dieses das Feststellungsbegehren begründende weitere Interesse ist kostenrechtlich nicht von Bedeutung, wenn sich der Streitwert eines Verfahrens bereits aus den gestellten Sachanträgen ergibt (vgl bereits BFHE 119, 405; BSG Beschluss vom 5.10.1999 - B 6 KA 24/98 R -) .
  • BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 25/11 R

    Arbeitsvermittlung - Angebot eines privaten Arbeitsvermittlers im Internetportal

    Eine Unterschreitung des Regelstreitwerts von 5000 Euro gemäß § 52 Abs. 2 GKG ist nicht gerechtfertigt, weil die Feststellungsklage gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft erhoben und mit einer auf dasselbe Rechtsschutzziel gerichteten Leistungsklage gleichwertig ist (vgl BSG Beschluss vom 5.10.1999 - B 6 KA 24/98 R - Juris RdNr 6) .
  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 17/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Soweit es sich um eine der Leistungsklage gleichwertige Feststellungsklage handelt, bemisst sich der Streitwert nach dem Betrag, den der Kläger letztlich erstrebt (BSG vom 5.10.1999 - B 6 KA 24/98 R - juris RdNr 6) .
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